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Heute hat Google seine Markenrichtlinie in Europa aktualisiert und an die übliche Vorgehensweise in anderen Ländern (in den USA und Kanada bereits seit 2004 üblich) angepasst:
Ab 14. September darf jeder Werbetreibende auch geschützte Begriffe wie Markennamen in seinen AdWords-Anzeigen verwenden.
Heute präsentieren wir eine wichtige Änderung der Google-Markenrichtlinie für AdWords. Ein Unternehmen, das bei Google in Europa Anzeigen schaltet, kann jetzt geschützte Begriffe als Keywords verwenden. Wenn ein Nutzer zum Beispiel den Markennamen eines Herstellers von Fernsehgeräten eingibt, kann er ab sofort relevante und hilfreiche Anzeigen von Wiederverkäufern, Informationswebseiten und Gebrauchtartikelhändlern finden sowie Inserate anderer Produzenten überprüfen.
Die Anpassung der Richtlinien ist eine Reaktion auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof aus dem März diesen Jahres. Damals wurde bestätigt, dass in Sachen SEM auf Keywords geboten werden darf, die einen fremden Markennamen enthalten.
Besonders kleinere Unternehmen können davon profitieren, wenn sie für große, trafficstarke Marken- und Firmennamen Suchmaschinenmarketing betreiben. Sofern sie bei den Klickpreisen mithalten können.
Wer als eigentlicher Markeninhaber der Meinung ist, dass durch die Anzeigen eines anderen Unternehmens die Nutzer in die Irre geführt werden, kann bei Google Beschwerde einreichen. Somit zieht sich Google zum Teil aus der Verantwortung, denn jeder muss nun selbst zusehen, seinen Markennamen entsprechend zu überwachen und bei Bedarf zu reagieren.
Affiliates und SEM-Gurus werden sich über die Änderungen sicher freuen und man kann sicher sein, dass püntklich zum 14. September die ersten großen Firmennamen bei AdWords auftauchen, die dann auf unternehmensfremde Seite linken.
Für die großen Marken bedeutet das nicht nur ein Auge auf die Verwendung ihres Namen zu haben, sondern auch selbst aktiv zu werden. Denn wer es selbst verpasst SEM zur eigenen Marke zu betreiben, muss wohl damit leben, dass es ein anderer macht.

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